Klappe für Hund oder Katze gefährdet Versicherungsschutz

Laut einem aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund kann das Installieren einer Katzenklappe – ergo für Hundebesitzer das Anbringen einer Hundetür – den Versicherungsschutz kosten. In dem Fall konnte Einbrecher über eine ca. 80 Zentimeter über dem Boden liegende Klappe greifen und ein Fenster öffnen, welches zum Einstieg in das Haus genutzt wurde. Zwar war ein Werkzeug nötig, die Verriegelung zu lösen, doch das war für den Richter unerheblich. Er sah eine ungesicherte Klappe für das Haustier als grob fahrlässig an, sodass die Versicherung nicht zahlen musste.
(via konsumo)


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