Achtung vor dem schlafenden Hund!
Neben dem bekannten und an Gartenzäunen oft zu sehende Schild „Achtung vor dem freilaufenden Hund“ wird man in Zukunft vielleicht öfters auch ein Schild mit der Aufschrift „Achtung vor dem schlafenden Hund“ zu sehen bekommen. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat einer Klägerin Recht gegeben, die über einen schlafenden Schäferhund gestolpert war und sich dabei verletzte. Obwohl der Hund sich nicht aggressiv verhalten, sondern friedlich geschlafen hatte, war es ein „gefährliches Hindernis“ und der Hundhalter hätte den Hund „wegschaffen“ oder die Person warnen müssen.
via Juraforum.de, Foto rightsandwrongs
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