Tipps, die Sie vorm Abschluß einer Hundehaftpflicht beachten sollten
Tipps, die Sie vorm Abschluß einer Hundehaftpflicht beachten sollten
- Wer seinen Hund in Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Hotels mitnehmen möchte, sollte darauf achten, dass im Vertrag nicht nur steht "Schäden an Ferienwohnungen, ... sind mitversichert", sondern es sollte darin stehen "Schäden am Inventar und Mobiliar in Ferienwohnungen, ... sind mitversichert". Ein kleiner aber feiner Unterschied - denn wann knabbert ein Hund schon das Haus an. Für die Ferienwohnung-Nutzung gibt es mitunter zusätzliche Spezial-Tarife.
- Auch ein kleiner Hund kann großen Schaden anrichten, und dann steht man ohne Versicherung schlecht da.
- Achten Sie darauf, dass Sie bzw. Ihr Hund auch dann versichert ist, wenn er ohne Leine läuft.
- Als Hundehalter ist man nicht gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Aber es empfiehlt sich dringend, es unbedingt zu tun. Denn als Halter haftet man jedem Zwischenfall, egal was passiert.
- Im Vergleich zu der Leistung, die man im Fall der Fälle bekommt, sind die Gebühren für eine solche Hundehaftpflicht Versicherung auch wirklich günstig!
- Achten sie darauf, wer bei Ihrer Hundehaftpflicht mitversichert ist. Ist es nur der Hundehalter selbst oder sind es auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die den Hund gelegentlich hüten oder ausführen.
- Achten Sie auf die Regelungen für Fälle im Ausland. Üblicherweise sind Aufenthalte innerhalb Europas unbegrenzt möglich. Aufenthalte außerhalb Europas sind oft nur bis zu einem Jahr versichert.
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